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(übersetzen) Rechtlicher HinweisDie Berufsbezeichnung "Zahnarzt" wurde Dr. Topp in Deutschland verliehen.
Seit dem 01.01.2002 ist ein neues Teledienstgesetz (§6 TDG) in Kraft, welches Betreiber von Websites verpflichtet, folgende Angaben auf ihren Homepages zu hinterlegen:
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bayerische Landeszahnärztekammer
Berufsordnung der BZÄK
Bitte laden Sie sich dieses PDF-Dokument herunter. Die Berufsordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie auf der Website der LZÄK Bayern.
Zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung: KZV Bayern
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Webseiten Gestaltung und Programmierung:
Michael Bolzer
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